Informationen zur Durchführung

  1. Die Durchführung des Praktikums/der Hospitation erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Eine Verpflichtung zur Dienstleistung Ihrerseits wird hierdurch nicht begründet. Dementsprechend stehen Sie weder in einem Anstellungsverhältnis noch einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Kreiskrankenhaus Weilburg. Eine individuelle Vergütung seitens des Krankenhauses Weilburg wird nicht gezahlt. Sie werden nicht als Erfüllungsgehilfe des Krankenhauses im Rahmen der diesem gegenüber den Patienten bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen tätig. Das Krankenhaus erwartet von Ihnen, dass die innerbetrieblichen Abläufe aufgrund der Durchführung des Praktikums/der Hospitation nicht beeinträchtigt werden.
  2. Eventuell für das Praktikum/die Hospitation erforderliche medizinische Untersuchungen sind entweder von Ihnen selbst auf eigene Kosten oder von der entstehenden Stelle durchzuführen. Eine Kostenübernahme durch das Kreiskrankenhaus Weilburg kommt nur auf freiwilliger Basis im Einzelfall nach gesonderter Absprache in Betracht. Soweit im Einzelfall bei anderen Praktikanten/Hospitanten derartige Kosten übernommen worden sind, geschah dies ausschließlich auf freiwilliger Basis ohne hierdurch eine betriebliche Übung zu begründen.
  3. Um während des Praktikums/der Hospitation eine Beeinträchtigung der übrigen betrieblichen Abläufe auszuschließen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an den Vorgaben des Krankenhausträgers, des für das Praktikum/die Hospitation Verantwortlichen sowie der Hausordnung des Krankenhauses zu halten. Bei Verstößen hiergegen, kann das Praktikum/die Hospitation mit sofortiger Wirkung beendet werden.
  4. Ihre täglichen Anwesenheitszeiten bitten wir an den üblichen Gepflogenheiten des Kreiskrankenhauses Weilburg auszurichten.
  5. Das Krankenhaus Weilburg sorgt für einen hinreichenden Versicherungsschutz für die Durchführung des Praktikums/der Hospitation und wird Sie hierüber rechtzeitig informieren.
  6. Das Kreiskrankenhaus Weilburg wird Ihnen für die Dauer des Praktikums/der Hospitation die erforderliche Schutz- und Arbeitskleidung kostenfrei stellen.
  7. Entsteht dem Kreiskrankenhaus Weilburg außerhalb von Patientenschädigungen im Sinne der Nr. 5 ein durch Sie verursachter Schaden, erklären Sie Ihre Bereitschaft, hierfür einzutreten, sofern das Krankenhaus bei gleichem Verhalten des eigenen Personals dieses nach den von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung in Anspruch nehmen könnte. Sie sollten in eigenem Interesse einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz bei einem in Deutschland anerkannten Haftpflichtversicherer vereinbaren.
  8. Da Sie zum Kreiskrankenhaus Weilburg weder in einem Anstellungsverhältnis noch in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen, leistet das Krankenhaus im Rahmen des Praktikum-/des Hospitationsverhältnisses keine sozialversicherungsrechtlichen Beiträge für Sie. Für einen entsprechenden Versicherungsschutz bitten wir Sie daher selbst zu sorgen.
  9. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, über alle Kenntnisse, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Praktikum/der Hospitation über stationäre oder ambulante Kranke bekannt werden, sowie über alle innerbetrieblichen Vorgänge absolutes Stillschweigen zu bewahren; dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Praktikums/der Hospitation. Überlassene Unterlagen sind zurückzugeben.

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