Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die durch den allgemeinen Pflegesatz abgedeckt werden, können Sie bei der Aufnahme oder auch später auf Antrag gegen Vergütung folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen.
Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit bereits vor Beginn der stationären Behandlung, Ihren eventuellen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenversicherung auf solche Wahlleistungen zu prüfen.
Sofern Sie hierzu weitergehende Fragen haben oder eine dieser Leistungen vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme. Hier erhalten Sie umfassende Informationen und Preisangaben zu diesem Thema. Selbstverständlich können Sie auch für Angehörige solche Vereinbarungen rechtswirksam treffen.