Kreiskrankenhaus Weilburg gGmbH

Genussmittel

Alkohol und Nikotin

Selten erlaubt der Arzt auf besondere Anfrage den Genuss einer kleinen Menge Alkohol. Ansonsten kann sich jeglicher Alkoholgenuss medizinisch sehr nachteilig auf den Genesungsprozess auswirken und ist deshalb untersagt. Auch das Rauchen ist im Krankenhaus absolut unerwünscht, da es für die eigene Genesung hinderlich sein kann und andere belästigt. Wegen der akuten Brandgefahr ist das Rauchen im Bett und im Patientenzimmer strengstens verboten. Auch in den Aufenthaltsräumen ist Rauchen unerwünscht, da sich hier Kranke aufhalten, die durch Zigarettenrauch nicht geschädigt oder belästigt werden möchten.

Bedenken Sie hierbei:

Ein erheblicher Teil der Patienten sucht wegen Folgeschäden, die durch das Rauchen entstehen, das Krankenhaus auf.

© 2011 Kreiskrankenhaus Weilburg gGmbH
Kreiskrankenhaus Weilburg gGmbH
Am Steinbühl 2
35781 Weilburg
Tel.: 06471 313-0
Fax: 06471 313-221
info(at)krankenhaus-weilburg.de
Das Krankenhaus in Bildern
Neubau Neubau