| bis 500 n. Chr. | Pflege von Kranken wird innerhalb der Familien und Sippengemeinschaften ausgeübt. Pflege ist Bestandteil der Medizin. |
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| bis 1200 n. Chr. | Pflege innerhalb von Glaubens- und Ordensgemeinschaften. (Mittelalterliche Klostermedizin). Der Begriff "Hospital" (Hospitalium = Fremdenasyl) wird ebenso wie die Bezeichnung "Krankenschwester" geprägt. Das Aachener Konzil von 817 legt die professionelle Ausübung von Heilkunde und Krankenpflege in die Hände von Mönchen und Nonnen. |
| ab 1200 n. Chr. | Universitätsgründungen haben zur Folge, dass sich eine Trennung von Medizin und Pflege abzeichnet. Medizinwissenschaftler gehören in den ersten Jahren weiterhin dem geistlichen Stand an. Erste weltliche Pflegegemeinschaften wie z. B. der "Ritterorden der Johanniter" lassen sich auch in Deutschland nieder. |
| 1360 - 1650 | Hebammen und heilkundige Frauen werden im Rahmen der "Hexenverfolgungen" zum Tode verurteilt. Nichtausgebildete "Wärterinnen" und "Wärter" verrichten Dienst am Kranken. |
| 1581 - 1660 | Leben und Wirken des Theologen Vincenz von Paul: Gründer der Caritasbruderschaft; Ordensmitglieder werden über Grundregeln pflegerischer Tätigkeit vertraut gemacht und arbeiten in der häuslichen Pflege. |
| ab 1700 | Der sächsische Arzt Johann Storch (1681-1751) fordert ein Bekenntnis zur Krankenpflege als Beruf. Trotz dieser Bemühungen um eine verbesserte und einheitliche Ausbildung der Krankenschwestern ist in den aufgrund von Seuchen und Kriegen stark überfüllten Krankenhäusern keine geordnete Pflegetätigkeit mehr durchzuführen. |
| 1781 | Entstehung einer "Krankenwärterschule" in Mannheim durch Franz Anton Mai (1742-1814). Die Ausbildungsdauer beträgt drei Monate. |
| 1836 | Gründung des "Evangelischen Vereins für christliche Krankenpflege in der Rheinprovinz und Westfalen" durch den Kaiserswerther Pfarrer Theodor Fliedner (1800-1864). Innerhalb dieser Gemeinschaft wurde eine Ausbildung mit praktischem und theoretischem Unterricht garantiert. 1861 waren bereits 1200 sogenannte "Diakonissen" ausgebildet und arbeiteten auf der ganzen Welt. |
| 1820 - 1864 | Leben und Wirken der Florence Nightingale: Die Tochter einer angesehenen Londoner Familie lernte die Arbeit Theodor Fliedners durch einen zweijährigen Aufenthalt in Kaiserswerth kennen und organisierte anschließend die Pflege in englischen Militärkrankenhäusern. |
| 1860 | Florence Nightingale begann die Krankenpflege in London zu einem anerkannten und gut ausgebildeten Beruf zu machen. Die erste ernstzunehmende Krankenpflegeschule entsteht. Die Schülerinnen arbeiten in einem Krankenhaus und werden über ein Jahr an dieser Schule von leitenden Krankenschwestern und Ärzten unterrichtet. Auch in Deutschland entstehen Pflegeschulen nach diesem Vorbild. |
| ab 1900 | Die Krankenschwester Agnes Karll (1868-1928) setzt sich für eine dreijährige Krankenpflegeausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung ein. |
| 1909 | Erster Entwurf über eine staatliche Regelung des Pflegeberufs: "Vorschrift über die staatliche Prüfung von Kranken- pflegepersonen und eines Plans für die Ausbildung in der Krankenpflege". Diese Vorschrift hat empfehlenden Charakter und sieht eine mindestens einjährige Ausbildung vor. |
| 1920 | In nahezu allen damaligen deutschen Ländern sind einheitliche Ausbildungsvorschriften vorhanden. |
| 1938 | "Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege": Dieses Gesetz war die Grundlage von Vorschriften zur Ausbildungszeit innerhalb des Deutschen Reiches. |
| 1957 | Bundesweit ist eine zweijährige Ausbildung Vorschrift. Ein Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege tritt in Kraft. |
| 1965 | Die Ausbildungszeit wird auf drei Jahre ausgedehnt. |
| 1985 | Novellierung und Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) sowie der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege" (KrPflAPrV). |
| 2004 - ... | Die Krankenpflege befindet sich in einem elementaren Umbruch: Die veränderten Bedingungen im Gesundheitswesen haben dazu geführt, dass sich auch die Strukturen innerhalb der Pflegeausbildungen verändern werden. Ein neues Krankenpflegegesetz tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft. Die Berufsbezeichnung lautet von nun an "Gesundheits- und Krankenpflegerin" bzw. "Gesundheits- und Krankenpfleger". Die theoretische Ausbildungszeit ist um 500 Stunden auf 2100 Unterrichtsstunden angehoben worden. |